Wenn es um cannabis-basierte Therapien geht, gibt es noch sehr viele ungeklärte Themen und Neuland. Cannabis hat einen hohen medizinischen Wert. Das wussten die Menschen schon vor Tausenden von Jahren. Trotz regulatorischer Hürden der letzten 60 Jahre bestätigt die Forschung dies immer wieder. Vayamed, ein pharmazeutisches Unternehmen aus Berlin, will mehr Klarheit schaffen. Freuen Sie sich deshalb auf die kommende, regelmäßige Cannabis-Kolumne hier beim Marktplatz der Gesundheit!
Für viele Patient:innen eröffnen Cannabinoide in der Medizin neue Chancen, effektiv Haupt- und Begleitsymptome ihrer Erkrankungen zu lindern und ein aktives Leben zu führen. Besonders im Berufsleben stehen Patient:innen jedoch oft vor Herausforderungen: Sie begegnen Stigmata am Arbeitsplatz, etwa durch mangelndes Verständnis von Kolleg:innen oder Vorgesetzten. Hinzu kommt, dass inhalative Anwendungen wie Vaporisieren am Arbeitsplatz in vielen Fällen nicht praktikabel bzw. erwünscht sind.
Diese Aspekte verdeutlichen, wie wichtig alltagstaugliche Therapieformen sind. Hier zeigt sich der große Vorteil der oralen Einnahme von Cannabinoiden: Sie ermöglichen eine diskrete und effiziente Behandlung, die sich nahtlos in den Berufsalltag integrieren lässt.
Trotz der nachweislich vielfältigen Einsatzmöglichkeiten von Cannabinoiden in der Medizin besteht weiterhin Unwissenheit. Häufig wird angenommen, dass diese Therapieform hauptsächlich nur bei Krebserkrankten zum Einsatz kommt. Tatsächlich jedoch decken die wissenschaftlich fundierten Empfehlungsgrade der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin (DGS) eine breite Palette von Indikationen ab. ¹
Was sagen die Empfehlungsgrade aus?
Die Empfehlungsgrade der DGS (A, B und C) verdeutlichen, wie stark Cannabinoide für bestimmte Indikationen empfohlen werden: ¹
Für berufstätige Patient:innen bietet die orale Einnahme von Cannabinoiden erhebliche Vorteile. Tropfen oder Kapseln lassen sich diskret einnehmen, sei es am Arbeitsplatz oder unterwegs. Diese Form ermöglicht eine genaue Dosierung und sorgt für eine gleichmäßige Wirkung über mehrere Stunden (4 bis 8 Stunden), was ideal zu einem strukturierten Arbeitstag passt.
Im Vergleich dazu bleibt die inhalative Anwendung, etwa durch Verdampfen von Cannabisblüten, eine notwendige Option für die schnelle Linderung akuter Beschwerden wie plötzlicher Schmerzen oder Übelkeit. Für die dauerhafte Symptomkontrolle im Alltag ist sie jedoch weniger geeignet.
Das Jahr 2024 brachte bereits wesentliche Fortschritte für Patient:innen, die auf Cannabinoide in der Medizin angewiesen sind. Seit dem 1. April 2024 werden Cannabinoide in der Medizin durch Inkrafttreten des Medizinalcannabisgesetzes (MedCanG ) nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft, sondern als einfaches verschreibungspflichtiges Arzneimittel.2
Diese Änderung erleichtert den Zugang erheblich:
Ein weiterer bedeutender Fortschritt ist der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), der den Genehmigungsvorbehalt der gesetzlichen Krankenkassen für ärztliche Verordnungen von cannabinoidbasierten Arzneimitteln aufhebt. Seit Mitte Oktober 2024 können insgesamt 16 Facharzt- und Schwerpunktbezeichnungen sowie fünf Zusatzbezeichnungen, darunter Allgemeinmediziner:innen, Internist:innen, Neurolog:innen sowie Fachärzt:innen für Palliativmedizin und Schmerztherapie Cannabinoide ohne vorherige Genehmigung direkt verordnen.3
Dies betrifft rund die Hälfte aller Vertragsärzt:innen in Deutschland und stellt einen großen Schritt in Richtung einer verbesserten Patientenversorgung dar.4 Die Möglichkeit der direkten Verordnung erleichtert den Zugang zu Therapien erheblich und fördert die Akzeptanz von Cannabinoiden in der medizinischen Praxis.
Cannabinoide in der Medizin bieten 2024 durch die von Politik angestoßenen Erleichterungen und die Vielfalt der Indikationen eine wertvolle Option zur Symptomkontrolle und Verbesserung der Lebensqualität. Besonders im Berufsleben ermöglichen orale Einnahmeformen eine diskrete und alltagstaugliche Therapie, die Patient:innen hilft, ihr Leben aktiv zu gestalten.
Wenn Sie mehr über die Therapieoptionen erfahren möchten, sprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.
Wir hoffen, Ihnen hat diese Ausgabe der Canna Kolumna gefallen. Bleiben Sie gesund und informiert – wir halten Sie weiterhin auf dem Laufenden!
Bis zum nächsten Mal,
Ihre Expert:innen aus der Jägerstraße!
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Quellen:
1. DGS Praxisleitlinie Cannabis v2
2. Vayamed – Reklassifizierung von Medizinalcannabis tritt zum 1. April in Kraft
3. Cannabisgesetz (CanG) | BMG – Bundesgesundheitsministerium (BMG)
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