Das CanG: Was sich für Cannabispatient:innen ändert
burger-menu

CANNA KOLUMNA

Bild

Neues aus der Jägerstraße


Wenn es um cannabis-basierte Therapien geht, gibt es noch sehr viele ungeklärte Themen und Neuland. Cannabis hat einen hohen medizinischen Wert. Das wussten die Menschen schon vor Tausenden von Jahren. Trotz regulatorischer Hürden der letzten 60 Jahre bestätigt die Forschung dies immer wieder. Vayamed, ein pharmazeutisches Unternehmen aus Berlin, will mehr Klarheit schaffen. Freuen Sie sich deshalb auf die kommende, regelmäßige Cannabis-Kolumne hier beim Marktplatz der Gesundheit!

Das CanG: Was sich für Cannabispatient:innen ändert

Seit 2017 ist es in Deutschland möglich, Medizinalcannabis zu verschreiben. Damit
hatte sich die Situation für Patient:innen, die Cannabis aus medizinischen Gründen
benötigen, erheblich verbessert. Dennoch waren die Hürden aufgrund der
Klassifizierung von Cannabis als Betäubungsmittel hoch. Mit der Reklassifizierung von
Cannabis zu einem klassischen verschreibungspflichtigen Arzneimittel gemäß dem
Cannabisgesetz (CanG) hat sich dies geändert. Ärzte und Ärztinnen können Cannabis
nun auf herkömmlichen Rezepten oder sogar elektronischen Rezepten verschreiben,
was den Zugang zu medizinischem Cannabis für Patienten und Patientinnen erheblich
erleichtert.

Die medizinische Verordnung von Cannabis verändert sich durch die Reklassifizierung
weg von einem Betäubungsmittel hin zu einem klassischen verschreibungspflichtigen
Arzneimittel und markiert damit einen Meilenstein bei der Versorgung von Patient:innen
mit Medizinalcannabis. Diese Änderung vereinfacht die Verschreibungspraxis für
Ärzt:innen und erhöht damit die Zugänglichkeit für Patient:innen. Zahlreiche potentielle
Patient:innen können nun leichter Zugang zu Cannabis als Arzneimittel erhalten, was
eine bedeutende Verbesserung ihrer Lebensqualität bedeuten könnte.

Einfachere Rezeptausstellung

Die Änderungen haben auch Auswirkungen auf die Ausstellung von Rezepten:
Cannabis-Rezepte werden für Kassenpatient:innen in Form eines (rosa)
Standardrezeptes ausgestellt, während für Selbstzahlende blaue Privatrezepte
erhältlich sein werden. Die Gültigkeitsdauer der Rezepte erhöht sich von sieben auf 28
Tage bzw. sogar auf drei Monate. Medizinalblüten bleiben zwar vorerst
Rezeptursubstanzen, jedoch wird die Prozedur insgesamt weniger kompliziert. Ein
weiterer wichtiger Aspekt durch die Reklassifizierung ist die Möglichkeit der Ausstellung
von elektronischen Rezepten (E-Rezepten) für medizinisches Cannabis. Dies erleichtert nicht nur den Verschreibungsprozess, sondern verbessert auch die Nachverfolgbarkeit
der Medikamente. Durch E-Rezepte können Patient:innen ihr Medikament bequem in
der Apotheke abholen, ohne physische Rezepte vorlegen zu müssen. Dies ist nicht nur
zeitsparend, sondern auch ein wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung im
Gesundheitswesen.

Vereinfachung bei der Lagerung in Apotheken

Auch die Lagerung und Distribution von medizinischem Cannabis werden
unkomplizierter, da keine betäubungsmittelrechtlichen Bestimmungen mehr gelten. Die
Apotheken können Cannabisprodukte nun als normale Medikamente lagern und
transportieren, was platz- und kostensparend ist. Mit der Streichung von Cannabis aus
dem Betäubungsmittelgesetz entfällt die Notwendigkeit, es in speziellen
Betäubungsmittelschränken zu lagern. Auch der Transport, Versand und die
Dokumentation werden weniger kompliziert und kostengünstiger.

Herausforderungen und offene Fragen

Trotz der positiven Aspekte des CanG bleiben einige Herausforderungen und offene
Fragen bestehen. Ein wichtiger Punkt betrifft nach wie vor die Kostenübernahme durch
die Krankenkassen. Das CanG ändert nichts am Prozess der Kostenübernahme für
gesetzlich Versicherte. Es bleibt eine Option für gesetzliche Kassen, jedoch erst, wenn
alle Alternativen ausgeschöpft sind. Selbstzahlende haben nach wie vor die Möglichkeit,
ihr Arzneimittel auf eigene Kosten zu erwerben. Somit könnten einige Patient:innen
weiterhin Schwierigkeiten haben, die Kosten für ihre Medikamente zu decken. Dies
würde insbesondere für Personen mit niedrigem Einkommen oder solchen, die keine
Unterstützung durch ihre Krankenkassen erhalten, ein Problem darstellen.

Der sogenannte „Genehmigungsvorbehalt“ bleibt bestehen, doch obwohl das CanG
keine Novellen zur Kostenübernahme oder -erstattung durch die gesetzlichen
Krankenkassen enthält, könnte es zunehmend schwieriger für sie werden, Therapien im
selben Ausmaß wie bisher abzulehnen. Schon in der Vergangenheit hatten hohe
Ablehnungsquoten bei Krankenkassen für Unmut gesorgt. Die Forderungen, den Genehmigungsvorbehalt abzuschaffen, bleiben weiterhin bestehen. Doch im Zuge der
Entstigmatisierung von Cannabis könnte sich hier ein Sinneswandel einstellen. Die
Abschaffung des Genehmigungsvorbehalts für die Kostenübernahme durch die
gesetzlichen Krankenkassen wäre der nächste logische Schritt, um medizinisches
Cannabis flächendeckend verfügbar zu machen. Ein laufendes Verfahren des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zielt darauf ab, den
Genehmigungsvorbehalt für bestimmte Facharztgruppen / bestimmte spezifische
Qualifikationen abzuschaffen, um eine nachhaltige Patientenversorgung
sicherzustellen.

Insgesamt bietet das CanG neue Möglichkeiten und Hoffnungen für Patient:innen, die
medizinisches Cannabis benötigen. Die Vereinfachungen im Verschreibungsprozess,
die Nutzung von E-Rezepten und die Erleichterungen in der Lagerung und Verteilung
könnten zu einer verbesserten Patientenversorgung führen. Die Nachfrage nach
Alternativen zu konventionellen Behandlungsmethoden wird weiter steigen. Das CanG
ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer umfassenden Patientenversorgung mit
medizinischem Cannabis, aber sicherlich nicht das Ende der Reise. Die Zukunft der
medizinischen Cannabis-Versorgung ist voller Potenzial, und das CanG markiert einen
wichtigen Schritt in Richtung einer umfassenden und effektiven Versorgung für alle, die
von dieser Therapieform profitieren können.

Wir hoffen, Ihnen hat die neue Canna Kolumna wieder einmal gefallen. Wir halten Sie
auf dem Laufenden – mehrmals im Jahr, hier beim Marktplatz der Gesundheit.

Bis zum nächsten Mal,
Ihre Expert:innen aus der Jägerstraße!

SanityGroup_Logo-Horizontal

Vayamed GmbH

Jägerstr. 28-31
10117 Berlin
Deutschland

Telefon: +49 (0)30 6794 7944
E-Mail: info@vayamed.com
Website: www.vayamed.com

Sanity Group GmbH

Jägerstr. 28-31
10117 Berlin
Deutschland

Telefon: +49 (0) 30 8878 9424
E-Mail: info@sanitygroup.com
Website: www.sanitygroup.com

Marktplatz der Gesundheit